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Pressemitteilung 04.04.2018
Radarabschaltsysteme für Windräder und Vogelschutz
Auf der letzten Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark wurde das Modell der „Radar gestützten Abschaltung von Windenergieanlagen“ bei Annäherung von Vögeln vorgestellt.
Bereits seitdem die ersten Schweizer Anwendungsversuche bekannt wurden, gab es auch die entsprechenden Bestrebungen, damit auch das Problem der Schlagopfer unter geschützten Vogelarten zumindest
perspektivisch, wenn eine entsprechende Systemevaluierung gelingt, als gelöst zu betrachten.
Daher scheint eine kritische Betrachtung angebracht, nicht nur im Hinblick darauf, dass selbst der berichtenden Volksstimme offenbar noch nicht aufgefallen ist, dass der Rotmilan mitnichten ein
ausschließlicher Zugvogel ist, sondern bereits seit längerem regelmäßig und nicht nur in der Altmark, auch im Brutgebiet überwintert. Ebenso weist der Vogelflug als solcher, resultierend aus dem
Verhaltensrepertoire der Vögel, eine Vielzahl anderer Facetten auf, als nur der „kreisende Kurs“, wobei wahrscheinlich der Bogenflug gemeint war.
Damit ist natürlich auch während der, vor allem im Winter kritischen Windflauten, ebenso mit Abschaltungen der WEA zu rechnen, wenn man die Problematik nur auf den Rotmilan, als Hauptschlagopfer
bezieht. Erfreulicherweise erkennt das Radar natürlich auch nachts die ebenfalls von den WEA gefährdeten Fledermäuse, die in deren Verbreitungs- und Durchzugsgebieten eigentlich sowieso abgeschaltet
sein sollten. Damit wäre dann auch die Achillesferse des Radarabschaltsystems für die Energiewirtschaft ersichtlich, denn eigentlich muss das System – entsprechend dem Tierschutzgesetz – nicht die
Vogel- bzw. Tierart unterscheiden, sondern „nur“ den Einzelvogel und die Fledermaus erkennen. Für die in Kauf genommene Tötung eines Wirbeltieres und dies ist durch die Erkennung des Radars
gegeben, muss ein entsprechender „vernünftiger Grund“ vorliegen. Da Tierschutz im Sinne des Grundgesetzes ein Staatsziel darstellt, dürfte eine Diskussion in punkto einer Abschaltung von WEA
ausschließlich für geschützte Arten nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch fragwürdig sein. Das „Radarabschaltsystem“ wird somit offenbaren, wer in Deutschland tatsächlich für den Artenschutz
eintritt, denn das System erfasst natürlich auch alle Vögel und Fledermäuse für die dann – nach derzeitiger Diskussion - eben keine WEA abgeschaltet werden soll. Damit werden auch die jüngsten
akribischen Schweizer Erhebungen zu Schlagopfern weiter untermauert werden, die vor allem kleine und in der Öffentlichkeit wenig beachtete Singvogelarten – wie z.B. das Wintergoldhähnchen – unter den
Schlagopfern feststellten. Logische Schlussfolgerung: Ausstattung aller Windparks mit Radarabschaltsystemen und Abschaltung der WEA für alle Vögel und Fledermäuse und zwar ohne Ausnahme! Denn das
Tierschutzgesetz führt weiterhin eindeutig aus, dass keinem Tier Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden dürfen. Der Tod in den Rotoren eines Windrades – durch Abtrennen von Körperteilen – oder
bei Fledermäusen durch Lungenriss – infolge der Druckunterschiede, erfüllt diesen Tatbestand.
Dr. Dirk Schäffer
Vogelschutz-online e.V.
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Da der Leserbrief nicht vollständig veröffentlicht wurde, reichen wir hier zum besseren Verständnis des Anliegens den Originaltext nach.
Zum Leserbrief „Pächter ist schlecht informiert“
Auch wenn Herr Bischoff natürlich mal wieder für alles eine Erklärung hat, habe ich eine andere Sicht auf die Dinge. Es ist natürlich ganz egal, wann der Jagdpächter von den genauen Standorten der Windmühlen erfährt. Wichtig ist doch nur, dass er die ablehnende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises mit seinen Beobachtungen untermauert. Ob es sich um Stockausschläge mit einem Durchmesser größer 25 cm oder um Bäume handelt ist mir relativ egal. Es wundert mich aber schon, dass diese „Stockausschläge“ nach 25 oder 30 Jahren genau an der Stelle, wo die Enercon seit Mitte Februar die Überfahrt plant, gefällt werden. Genauso wundert es mich, dass Herr Bischoff an gleicher Stelle beginnt, die Teiche zu zuschieben.
Jetzt frage ich mich, weshalb Herr Bischoff die Pflegearbeiten auf seinem Grundstück doch wieder mit der Windkraft und der Wahl in Verbindung bringt. Das Wahlergebnis sagt Garnichts über die Zustimmung zum Windpark aus! Selbst von den 40 Familien - die laut Herrn Bischoff vom Windpark profitieren -haben nur 23 den vorgefertigten und frankierten „Zustimmungs-Brief“ der Enercon an die Gemeinde geschickt. Und davon waren nur 75% (17) aus der Gemeinde. Von den 540 Unterschriften gegen den Windpark waren 408 Unterschriften aus unserer Gemeinde.
Den Beruf des Kfz-Mechanikers habe ich vor knapp 30 Jahren erlernt. Genauso wie meine Weiterbildungen hat meine erste Ausbildung nichts mit Forst und Natur zu tun. Dass allerdings Herr Björn Bischoff mich zu diesem Thema belehren will, finde ich sehr anmaßend. Schließlich hat er im Beitrag in der Altmarkzeitung vom 19.01.2016 die Beobachtungen des Naturschutzbeauftragten des Altmarkkreises mit folgender Begründung angezweifelt: „Beim Ausschneiden der Kopfweiden in den vergangenen Wochen konnte er weder Rotmilan noch Schwarzstorch sichten!“ Das verwundert mich nicht, da der Storch ja dafür bekannt ist, das er den Winter im wärmeren Süden verbringt. Dies wussten meine Söhne schon im Vorschulalter.
Des Weiteren bin ich auch kein selbsternannter Naturschützer sondern ich fotografiere lediglich die Flora und Avifauna im Jeetzetal. Damit dokumentiere ich die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Vorranggebietes durch die Untere Naturschutzbehörde. Über die mehrfache Ablehnung durch die Fachleute hat sich die Regionale Planungsgemeinschaft schon während der Ausweisung des Gebietes hinweggesetzt. Dass der Bürgermeister Herr Leskien bei der Regionalen Planungsgemeinschaft arbeitet, war mit Sicherheit nicht von Nachteil für die überraschende Ausweisung des Gebietes.
Jörn Thaute, Siedenlangenbeck
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